Winterreifenpflicht aktuelle Informationen

18 September, 2009

Am 01.Mai 2006 ist die vom Bundesrat beschlossene Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge ist den Wetterverhältnissen anzupassen. Dazu gehört vor allem die Bereifung. Für Kraftfahrer, die gegen diese Verordnung verstoßen, ist ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Behindern Kraftfahrer den Straßenverkehr durch falsche Bereifung, ist mit einem Bußgeld von 40 Euro zu rechen.

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